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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz  (BIK)

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Stahlfertigung im Stahlwerk Eisenhüttenstadt

Start der Förderung

Geplant ist ein zeitnaher Start der BIK-Dekarbonisierungsförderung nach Abschluss des weiteren Verfahrens auf nationaler Ebene zur Verabschiedung der Förderrichtlinie. Die BIK wird dann das Förderangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ergänzen und die Lücke für Dekarbonisierungsprojekte kleineren Volumens schießen. Damit gibt es künftig auch ein konkretes Förderangebot für den industriellen Mittelstand sowie für kleine und mittlere Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.

Über die Förderrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 10. April 2024 die beihilferechtliche Genehmigung für die Förderung der Dekarbonisierung in der Industrie durch Investitionshilfen im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ erteilt. Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) künftig Investitionen der Industrie – und zwar konkret des industriellen Mittelstands – in klimafreundlichere Produktionsmethoden und verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die Förderung für Unternehmen kann bis zu 200 Millionen Euro betragen, bei einer Beteiligung der Bundesländer von einem Drittel.

Die BIK fördert künftig Investitionen aller Industriesektoren, die mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen, indem Unternehmen ihre Prozesse von fossilen Brennstoffen auf Strom oder erneuerbaren Wasserstoff umstellen. Förderfähig sind Projekte ab einer Million Euro Investitionsgröße, bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro. Bei Fördersummen über 15 Millionen Euro besteht ein Ko-Finanzierungserfordernis der Bundesländer im Umfang von 30 Prozent.

Das neue Förderprogramm trägt maßgeblich dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Das Ziel der Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

Fördermodule

Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden. Die Themen werden daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt. Gefördert werden:

  • Modul 1: Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung | Projektträger: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
  • Modul 2: Vorhaben zur Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung | Projektträger: Projektträger Jülich – PtJ

 

Kontakt

Projektträger Modul 1 Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) E-Mail schreiben

Branchenspezifische Ansprechpersonen

Kontakt

Projektträger Modul 2 Projektträger Jülich – PtJ Webseite

Dr. Heiko Gerhauser

+49 2461 690-96830

Dr. Rena Gradmann

+49 30 20199-584